Donnerstag, 21.12.2023

Elektronisches Rezept ist verpflichtend

  1. E-Rezepte können nur ausgestellt werden, wenn Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal in unserer Praxis bereits eingelesen wurde.
     

  2. Sie bestellen Ihre Medikamente wie gewohnt telefonisch oder über unsere Homepage.
     
  3. Wir erstellen Ihr Rezept, welches anschließend auf der E-Rezepte-Datenbank gespeichert wird, beachten Sie:
    • einen Ausdruck des E-Rezeptes in Papierform gibt es nicht.
    • das E-Rezept wird NICHT auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert, Ihre Karte dient lediglich als „Schlüssel“, um den Apotheken Zugriff auf die E-Rezepte-Datenbank zu gewähren.
    • Die Apotheken haben i.d.R. erst am Folgetag der Erstellung des E-Rezeptes Zugriff auf diese Datenbank.
       
  4. Frühestens einen Tag nach Erstellung des E-Rezeptes können Sie Ihre Medikamente in der Apotheke abholen. Dazu legen Sie Ihre Versichertenkarte in der Apotheke vor, die damit das E-Rezept von der Datenbank abrufen kann.

Anmerkung: Das E-Rezept ist noch nicht vollends ausgereift und es kommt leider immer wieder zu technischen o.a. Problemen.

 

 

Heinz-Albert Brüne:
Facharzt für Innere Medizin, Homöopathie, Akupunktur, Notfallmedizin, Proktologie, Taucharzt, Sportmedizin


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